Produktgarantie

(Stand V1.1 01.04.2021)

Die LITEWERKS GmbH, Robert-Bosch-Str.18, D-78467 Konstanz (nachfolgend „LITEWERKS“) garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass die an den Kunden in in der EU inkl. Schweiz & Norwegen gelieferte LITE↯BLOX Batterie (nachfolgend „Produkte“) innerhalb eines Zeitraums von 5 (in Worten: „Fünf“) Jahren ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird.

Die derart geltend gemachten Fehler wird LITEWERKS nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben.

Die Garantie erstreckt sich dabei ausschließlich auf Produkte der PERFORMANCE / PREMIUM / SMART Serien. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen den Hersteller, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt.

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn
• das Produkt, innerhalb von zwei Monaten nach Kaufdatum, über die LITE↯BLOX Smartphone App oder alternativ über unser Formular (siehe unten) durch den Kunden registriert wurde,
• das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers (gemäß Benutzerhandbuch) abweichenden Gebrauch verursacht sind,
• das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch vom Hersteller nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen,
• in das Produkt nur vom Hersteller autorisiertes Zubehör eingebaut wurde,
• die Fabrikationsnummer nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.

Ansprüche aus der Garantie können nur unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber dem Hersteller innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantiefalles oder bei nicht sofort erkennbaren Fehlern innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Entdeckung geltend gemacht werden. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt LITEWERKS. Hat jedoch LITEWERKS oder der zuständige Kundendienst dem Kunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommt LITEWERKS für die Kosten der Einsendung nicht auf.

Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch LITEWERKS oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist LITEWERKS berechtigt, eine Service-Gebühr iHv 85EUR zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.
Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises im Falle der Weiterveräußerung) ausschließlich für den Erstkäufer im räumlichen Geltungsbereich.

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Garantieformular

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